Die Haushaltsbudgeterhebung (HABE) basiert auf den Rechtsgrundlagen des Bundesamtes für Statistik (BFS), die im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und den zugehörigen Ausführungsverordnungen vom 30. Juni 1993 geregelt sind.
Für die Durchführung der HABE wird das vom BFS geführte Stichprobenregister eingesetzt. Dieses enthält alle privaten Telefonanschlüsse, die von den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten dem BFS geliefert werden (gestützt auf das Bundesstatistikgesetz Artikel 10 Absatz 3 quater). Dieses Stichprobenregister enthält also auch Namen, die nicht im öffentlich zugänglichen Telefonverzeichnis enthalten sind.
Erhebungen, Quellen – Haushaltsbudgeterhebung (HABE)Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- Bundesstatistikgesetz - 431.01.de.pdf
Publiziert am: 18.02.2008 | Grösse: 505 Kb | Typ: PDF
- Bundesstatistikverordnung - 431.012.1.de.pdf
Publiziert am: 18.02.2008 | Grösse: 689 Kb | Typ: PDF
Datenschutz
Die Angaben der Haushalte werden vertraulich und anonym behandelt und ausschliesslich für statistische Zwecke verwendet.
Eine kommerzielle oder administrative Nutzung der Informationen ist ausgeschlossen.
Die Anonymisierung verunmöglicht, die gespeicherten Daten mit anderen Datenquellen oder Adressen zu verknüpfen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Statistik und des mit der Durchführung beauftragten Erhebungsinstitutes LINK in Luzern und Lausanne und DemoSCOPE in Adligenswil sind an eine strikte Geheimhaltungspflicht gebunden.
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- Datenschutzgesetz 235.1.de.pdf
Publiziert am: 20.11.2007 | Grösse: 510 Kb | Typ: PDF
- Datenschutzverordnung 235.11.de.pdf
Publiziert am: 20.11.2007 | Grösse: 510 Kb | Typ: PDF
Zuletzt aktualisiert am: 07.06.2011
