Wozu dient diese Erhebung?
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ist ein wichtiger Pfeiler des Statistiksystems der Schweiz. Sie liefert unabdingbar notwendige Indikatoren zur Entwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit. Diese Indikatoren werden künftig vierteljährlich erscheinen. Dank der SAKE stehen Informationen zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Nachtarbeit, Arbeit auf Abruf), zu den Auswirkungen des freien Personenverkehrs (vgl. 5. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU) sowie zur Working-Poor-Quote in der Schweiz zur Verfügung. Ein grosser Teil der erhobenen Indikatoren ist international vergleichbar und erlaubt es damit der Schweiz, sich im europäischen Kontext zu situieren.
Weshalb wird die Erhebung obligatorisch?
Es gibt zwei wichtige Gründe dafür, weshalb die Erhebung der Antwortpflicht unterstellt wurde:
1) Künftig werden die Indikatoren vierteljährlich erscheinen. Sie müssen verlässlich sein, was nur durch eine hohe Antwortquote zu erreichen ist.
2) Die Durchführung der SAKE muss kostengünstig sein. Personen, die ihre Teilnahme an der Erhebung verweigern, werden zwingend ersetzt. Aufgrund von Antwortverweigerungen müssen die Stichproben also vergrössert werden. Das führt zu Mehrkosten für den Bund.
Ab wann gilt die Antwortpflicht?
Die Antwortpflicht für die SAKE gilt ab Oktober 2009.
Wie ist die Antwortpflicht eingeführt worden?
Im Jahr 2006 hat das BFS beschlossen, in einer Piloterhebung zu testen, inwiefern die Einführung der Antwortpflicht zu einer verbesserten Qualität der Erhebung führe. Durch eine Revision der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes im Jahr 2007 wurde das BFS ermächtigt, die Piloterhebung durchzuführen. Diese wurde schliesslich im Juni und im September 2008 realisiert. Weil die Resultate der Piloterhebung überzeugend ausfielen, wurde die Einführung der Antwortpflicht in der SAKE auf das 4. Quartal 2009 beschlossen.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Antwortpflicht?
Die Antwortpflicht basiert auf dem Bundesstatistikgesetz
und auf der Statistikerhebungsverordnung
. Personen, die im Rahmen der SAKE befragt werden, erhalten vom BFS im Vorfeld der Befragung ein Schreiben, in dem sie über die Ziele der Erhebung und über die Antwortpflicht informiert werden. Im Schreiben wird darüber hinaus auf die rechtlichen Bestimmungen verwiesen. Verweigert eine Person trotz schriftlicher Mahnung ihre Teilnahme an der Erhebung, kann gemäss Gesetz eine Busse ausgesprochen werden.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Der Datenschutz ist gewährleistet. Sobald die Erhebung abgeschlossen ist, übermittelt das Erhebungsinstitut die Daten an das BFS und vernichtet diese anschliessend, wie das in der beiderseits unterzeichneten vertraglichen Klausel festgehalten ist. Die vom BFS publizierten Daten sind vollständig anonymisiert und sie enthalten keine Identifikatoren mehr.
Wie weiss eine ausgewählte Person, dass es sich tatsächlich um eine BFS-Erhebung handelt?
Jeder für die SAKE ausgewählte Haushalt wird vorgängig vom BFS schriftlich informiert. Der zugestellte Brief erklärt Inhalt, Ablauf und Antwortpflicht. Zu Beginn des telefonischen Interviews stellt sich das Institut LINK vor und gibt danach Erklärungen zur Erhebung ab, die mit den Informationen im Schreiben übereinstimmen. Personen, die Zweifel haben, ob sie wirklich in der Stichprobe enthalten sind, können die SAKE-Hotline anrufen, deren Nummer im Brief steht. Das BFS wird für jeden Haushalt einen eigenen Code im Brief angeben; wer Zweifel an der Identität des Anrufers/der Anruferin hat („Ist das wirklich jemand von LINK, der mich zur SAKE befragen will?“), kann ihn/sie auffordern, diesen Code zu nennen.
Weshalb führt das BFS die Erhebung nicht selber durch?
Das Erhebungsvolumen des BFS variiert von Jahr zu Jahr bzw. von Monat zu Monat stark. Die privaten Erhebungsinstitute können den Arbeitsaufwand besser einteilen, da sie zahlreiche weitere Erhebungen durchführen.
Die Wahl eines Erhebungsinstituts erfolgt mittels öffentlichem Ausschreibungsverfahren. Die Institute werden dabei nach strengen Kriterien beurteilt. Die gesamte Zusammenarbeit zwischen Institut/BFS wird anschliessend in einem detaillierten Vertrag festgelegt. Das Institut hat sehr hohe Ansprüche in fachlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zu erfüllen. Der Schulung der Institutsmitarbeitenden wird hohes Gewicht beigemessen, ebenso der regelmässigen Supervision. Zudem wird die Abwicklung des gesamten Interviewauftrags vom BFS intensiv begleitet und kontrolliert.
Wie gross ist der Aufwand für die befragten Personen?
Das BFS ist sich im Klaren, dass die Erhebung für die ausgewählten Personen einen Aufwand bedeutet. Das BFS ist bemüht, diesen Aufwand so klein wie möglich zu halten und gleichzeitig seinen Informationsauftrag zu erfüllen. Wo möglich, greift das BFS auf die Verwaltungsregister zurück (z.B. neue registergestützte Volkszählung) und sorgt für eine Rotation der befragten Personen bei den Telefonerhebungen. Da nicht alle wichtigen Informationen aus den Registern gezogen werden können, braucht es spezifische Erhebungen.
Neu wird eine ausgewählte Person für die SAKE innerhalb von 15 Monaten 4-mal befragt. Das erste Interview dauert rund 20 Minuten, die 3 folgenden Interviews umfassen je rund 10 Minuten.
Insgesamt werden jährlich rund 125'000 Interviews durchgeführt.
Sind ab jetzt alle Erhebungen des BFS obligatorisch?
Nein. Die Antwortpflicht im Rahmen telefonischer Haushaltserhebungen gilt nur für die SAKE. Die Antwortpflicht ist aber nichts Neues: Sie gilt bereits für den schriftlichen Fragebogen der eidgenössischen Volkszählung sowie für einige Unternehmenserhebungen.
Welche Arten von Fragen werden gestellt?
Es werden in erster Linie Fragen zur Arbeitsmarktsituation (Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Pensionierung, Arbeitsbedingungen, Beruf, Lohn), zur Ausbildung und Weiterbildung, zur Haushaltsstruktur sowie zu demografischen Merkmalen (Staatsangehörigkeit, Zivilstand usw.) gestellt. Darüber hinaus gibt es einige Fragen zur Haushaltsarbeit, zum allgemeinen Gesundheitszustand sowie zum Haushaltseinkommen. Nebst dem Basisfragebogen wird in der SAKE jährlich ein weiteres thematisches Modul behandelt (bisher: Soziale Sicherheit, Migration, unbezahlte Arbeit, Weiterbildung).
Was passiert, wenn jemand z.B. in den Ferien ist oder aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht in der Lage ist, an der Erhebung teilzunehmen?
Die Antwortpflicht hat nicht zum Ziel, jene für die Erhebung ausgewählten Personen zu bestrafen, welche aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage sind zu antworten; ein Hinderungsgrund kann z.B. ein längerer Auslandaufenthalt sein, ein Gesundheitsproblem usw. Die Antwortpflicht soll die Antwortquote und die Qualität der Indikatoren maximieren. Sie wird somit pragmatisch angewendet.
Besteht die Möglichkeit, selbst auf eine Gratisnummer anzurufen?
Das BFS stellt ab Oktober 2009 eine Gratishotline bereit, die Informationen zur Erhebung erteilt. Zurzeit ist es nicht möglich, LINK direkt zu kontaktieren. Interessierte können jedoch beim ersten telefonischen Kontakt mit LINK oder via BFS-Hotline einen Termin für ein direktes telefonisches Interview vereinbaren.
Wie gelangt das Bundesamt an die Adressen und Telefonnummern?
Gemäss Art. 10 Abs. 3 quater des Bundesstatistikgesetzes sind sämtliche am Schweizer Markt tätigen Anbieter/innen von öffentlichen Telefondiensten verpflichtet, die dafür notwendigen Kundendaten dem Bundesamt für Statistik (BFS) für Stichprobenerhebungen zu liefern. Das BFS stützt sich also auf einen Stichprobenrahmen bestehend aus allen Festnetznummern in der Schweiz, und zwar unabhängig davon, ob diese in einem Telefonbuch verzeichnet sind oder nicht. Weiter besagt das Gesetz, dass die Daten des Stichprobenregisters nur für die Bundesstatistik verwendet werden dürfen. Deren Verwendung durch Private ist somit ausgeschlossen.
Welches ist der Bussenrahmen? Wie ist die Praxis des BFS bei der Bussenerteilung? Ist die Erteilung von Bussen neu?
Gemäss Art. 22 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG; SR 431.01) kann das BFS Personen, die trotz Mahnung der Auskunftspflicht nicht oder nicht richtig nachkommen, mit einer Busse belegen. Dem Verhältnismässigkeitsprinzip wird Rechnung getragen. Das BFS hat aber nicht zum Ziel, Bussen auszusprechen, sondern zählt vielmehr auf die Mitarbeit der Befragten an der sowohl national als auch international wichtigen Erhebung. Das BFS war mit Bussen während der letzten Jahre äusserst zurückhaltend; an dieser Praxis wird sich nichts ändern. Der Artikel 22 im Bundesstatistikgesetz besteht seit dem 9. Oktober 1992.
Telemarketing und Erhebungen des BFS
Das Bundesamt für Statistik ist sich bewusst, dass der Aufschwung der Meinungsumfragen, des Telemarketings und anderer telefonischer Erhebungen für kommerzielle Zwecke dazu führt, dass bei der Bevölkerung schlechte Stimmung aufkommt und sogar ein gewisses Misstrauen entstehen kann. Daher teilt das Bundesamt für Statistik jedem Haushalt, der in der SAKE befragt wird, vorgängig in einem offiziellen Brief mit, dass es sich um eine Erhebung des Bundes handelt.
Was passiert, wenn die Fragen falsch beantwortet werden?
Das Gesetz verpflichtet die Angerufenen, die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Wer nachweislich falsche Antworten gibt, macht sich strafbar und kann gebüsst werden.
Erhebungen, Quellen Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)Häufige Fragen zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
