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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Sozialhilfestatistik im Asylbereich (eAsyl)Steckbrief

Kurzbeschreibung Die Sozialhilfestatistik im Asylbereich wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM) durchgeführt. Die Teilrevision des Asylgesetzes beinhaltet u.a. ein neues Finanzierungsmodell für die Sozialhilfe zwischen Bund und Kantonen. Deswegen erfolgen seit dem 1. Januar 2008 die Abgeltungen der Bundesbeiträge für Personen des Asylbereichs nur noch in Form einer Globalpauschale, welche vom BFM aufgrund der jeweiligen Bestände von Personen des Asylbereichs sowie mittels verschiedener Parameter berechnet wird. Die Sozialhilfestatistik im Asylbereich kommt einem Bedürfnis nach, über vergleichbare Informationen über die kantonalen Ausgaben in diesem Bereich zu verfügen und so auch die vom Bund an die Kantone ausgeschütteten Beträge realistisch anpassen zu können. Des Weiteren ermöglichen die erhobenen Informationen einen Gesamtüberblick über die Sozialhilfekosten im Asylbereich.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Migration
Zuständige Stelle Sozialhilfe
Zuständige Person / Information Norbert Riesen, 032 713 65 78, norbert.riesen@bfs.admin.ch,
Juraté Zalgaité Kaya, 031 323 64 56, easyl@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM)
Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesstatistikgesetz & Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (RS 431.012.1)
  • Artikel 95 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31)
  • Artikel 102a AsylG
Art der Erhebung/Statistik Dossier-Stichprobe, auf alle Kantone verteilt. Die Erhebung der Daten erfolgt mittels Internet oder mittels Datenlieferung per File in Kombination mit den Daten der bereits existierenden Datenbank (ZEMIS).
Status in Betrieb
Gesamtheit und Einheit Die Gesamtheit besteht aus allen Personen des Asylbereiches, für welche der Bund die Sozialhilfekosten abgilt. Dies betrifft folgende Personen:
  • Asylsuchende (I. und II. Instanz, bis Rechtskraft des Asylentscheides)
  • vorläufig aufgenommene Personen mit maximal 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz
Erfasste Merkmale
  • Anzahl vollständig und teilweise von der Sozialhilfe abhängiger Personen im Asylbereich
  • Unterstützungskosten pro Dossier / durchschnittliche Unterstützungskosten gesamtschweizerisch und pro Kanton
  • effektive Beträge durch Erwerbseinkommen, Leistungen der Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Verwandtenunterstützung sowie aus familienrechtlicher Unterhaltspflicht
  • Anzahl erwerbstätige Personen und Beschäftigungsgrad (Teilzeit / Vollzeit)
Regionalisierungsgrad national
Referenzperiode Monat Juni
Periodizität jährlich
Verfügbar seit 2008
Letztes Update 12.09.2011
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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