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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – PensionskassenstatistikSteckbrief

Kurzbeschreibung Die Pensionskassenstatistik liefert statistische Informationen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz - und zwar sowohl zum obligatorischen wie auch zum freiwilligen Teil.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Berufliche Vorsorge
Zuständige Person / Information Daniel Ehrlich, 032 713 66 80, daniel.ehrlich@bfs.admin.ch

Informationen:
Willi Stuber
032 713 68 03
willi.stuber@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesstatistikgesetz (BstatG) vom 9. Oktober 1992
  • Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 - Stand am 18. Juli 2006 - (RS 431.012.1)
Art der Erhebung/Statistik Teilerhebung / Vollerhebung. Schriftlich und eSurvey. Teilnahme obligatorisch.
Gesamtheit und Einheit Vorsorgeeinrichtungen
Erfasste Merkmale Wichtigste Merkmale:
  • Strukturangaben
  • detaillierter Jahresabschluss (Bilanz und Betriebsrechnung)
  • reglementarische und versicherungstechnische Angaben
  • Versicherte
  • Leistungsbezüger
Regionalisierungsgrad Aggregierte Daten für die ganze Schweiz. Keine Regionalisierung möglich.
Referenzperiode Stichtag bzw. Stichjahr ist der 31. Dezember bzw. das betreffende Rechnungsjahr.
Zeitpunkt Durchführung März Statistikjahr+1 bis Juni Statistikjahr+2
Periodizität Jährliche Teilerhebung. Vollerhebung alle 5 Jahre.
Verfügbar seit Die erste umfassende Erhebung über das Gebiet der finanziellen Absicherung gegen die Folgen von Alter, Tod oder Invalidität wurde bereits in den 20er Jahren vom Bundesamt für Sozialversicherung durchgeführt. Ihr folgten vier weitere Vollerhebungen des damaligen Eidgenössischen Statistischen Amtes in den 40er, 50er, 60er und 70er Jahren. 1987, 2 Jahre nach Inkrafttreten des BVG, führte das BFS eine Vollerhebung über den obligatorischen und freiwilligen Teil d.
Qualität der statistischen Informationen Doppel- und Mehrfachzählungen sind möglich: Arbeitnehmer können einer oder mehreren Vorsorgeeinrichtungen angehören - sie sind z.B. bei einer Pensionskasse für die gesetzlichen Mindestleistungen und bei einer anderen für zusätzliche Leistungen versichert. Die Zahl der Versicherten bzw. der Rentenbezüger übersteigt deshalb die Zahl der physischen Personen.
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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