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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Betriebszählung im Primärsektor bzw. in der LandwirtschaftSteckbrief

Kurzbeschreibung Die Betriebszählung im Sektor 1(BZ S1) ist eine umfassende Strukturerhebung, die alle Arbeitsstätten inkl. Beschäftigte des 1. Wirtschaftssektors berücksichtigt. Sie liefert vergleichbare Ergebnisse mit dem 2. und 3. Wirtschaftssektor. Landwirtschaftliche Betriebszählungen bzw. Landwirtschaftszählungen wurden seit 1905 durchgeführt. Seit 1996 ist die BZ S1 mit der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung koordiniert. Diese deckt die speziellen statistischen Bedürfnisse im Bereich Landwirtschaft ab. Daneben dient die BZ S1 der Aktualisierung des Betriebs- und Unternehmensregisters im Primärsektor.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Unternehmensstruktur
Zuständige Person / Information Arthur Zesiger, 032 713 62 00, arthur.zesiger@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den kantonalen Landwirtschaftsämtern
Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesstatistikgesetz (BstatG) vom 9. Oktober 1992 mit den Verordnungen.
  • Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG).
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
  • statistisches Mehrjahresprogramm 2004-2007
  • bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU im Bereich Statistik (siehe List of acts and derogations)
  • verschiedene EU-Verordnungen und Entscheidungen (571/88, 96/170/EC, 2467/96, 98/377/EC, 2000/115/EC)
Art der Erhebung/Statistik Vollerhebung durch Koordination der administrativen Daten im Rahmen der Direktzahlungsverordnung. Im Jahr 2005 wurden die Primärsektorbereiche ausserhalb des produktiven Landwirtschaftsbereichs im Rahmen der Betriebszählung des 2. und 3. Wirtschaftssektors erhoben.
Gesamtheit und Einheit Landwirtschaftsbetriebe (Arbeitsstätten), die zusammen mindestens 99 % der Gesamtproduktion der Landwirtschaft erwirtschaften. Daraus ergeben sich folgende Mindestnormen: 1 Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen oder 10 Aren in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweineplätze oder 300 Stück Geflügel.
Die Erfassung der Arbeitsstätten der Primärsektorbereiche ausserhalb der Landwirtschaft richtet sich nach den Erhebungsnormen der Betriebszählung des 2. und 3.Sektors (mindestens 20 Arbeitsstunden/Woche und Arbeitsstätte).
Erfasste Merkmale Wichtigste Variablen:
  • Beschäftigte nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad
  • Anbauflächen: Kulturen
  • Nutztierbestand nach Nutzungs- und Alterskategorien, Anzahl gesömmerte Tiere
Regionalisierungsgrad Gemeinden
Referenzperiode Beschäftigte in der Woche vor dem Stichtag, Nutztierbestand am Stichtag, Kulturen der aktuellen Vegetationsperiode
Zeitpunkt Durchführung Jeweils Anfang Mai für landwirtschaftliche Arbeitsstätten, Ende September für nichtlandwirtschaftliche Arbeitsstätten des 1. Sektors
Periodizität alle 3-5 Jahre
Verfügbar seit erstes Referenzjahr der Statistik: 1905
Qualität der statistischen Informationen Im Rahmen der koordinierten Vollerhebung ist die statistische Abdeckung bei den Landwirtschaftsbetrieben nahezu 100%. Eventuell fehlen lediglich einige Betriebe mit speziellen Produktionsrichtungen wie Gartenbaukulturen, Baumschulen, Schnecken, Pelztiere, etc..
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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