Erhebungen, Quellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT)Steckbrief
| Kurzbeschreibung | Jährliche Statistik der Geburten, Heiraten, Scheidungen, Todesfälle, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen und eingetragenen Partnerschaften. BEVNAT ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Beobachtung der Entwicklung von Ehe und Familie in der Schweiz und liefert Eckwerte für die Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP), die Bevölkerungsszenarien sowie die Berechnung von demografischen Indikatoren. |
|---|---|
| Zuständige Institution | Bundesamt für Statistik |
| Zuständige Stelle | Bevölkerung |
| Zuständige Person / Information | Information DEM, 032 713 67 11, info.dem@bfs.admin.ch |
| Durchgeführt durch | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Gesetzliche Grundlagen | Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1) |
| Art der Erhebung/Statistik | BEVNAT ist eine Vollerhebung und basiert auf folgenden amtlichen Register- bzw. Verwaltungsdaten:
|
| Gesamtheit und Einheit | Wohnbevölkerung |
| Erfasste Merkmale | Natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen, eingetragene Partnerschaften, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen) nach:
|
| Regionalisierungsgrad | Gemeinden |
| Referenzperiode | Kalenderjahr |
| Zeitpunkt Durchführung | Januar bis Dezember |
| Periodizität | jährlich, provisorische monatliche Ergebnisse verfügbar |
| Verfügbar seit |
In der Regel Daten verfügbar ab Juni des auf das Referenzjahr folgenden Jahres. |
| Qualität der statistischen Informationen | Im Ausland erfolgte Geburten, Heiraten, Scheidungen und Todesfälle von Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz werden nur unvollständig erfasst. |
| Revision | Letzte umfassende Anpassungen des Erhebungsinhaltes 1987 und 1998, 2002 (Scheidungen) sowie 2007 (eingetragene Partnerschaften). Seit 2001 werden nur noch jene Geburten, Heiraten und Todesfälle gezählt, bei denen die massgebende Person einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat. Dabei werden seit 2001 neu zusätzlich jene Heiraten gezählt, die von einer Frau mit einem ständigen Wohnsitz in der Schweiz und einem Mann mit Wohnsitz im Ausland geschlossen werden. |
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
