Erhebungen, Quellen Arbeitsmarktgesamtrechnung (AMG)Steckbrief
| Kurzbeschreibung | Die Arbeitsmarktgesamtrechnung (AMG) dient der Erfassung der Arbeitsmarktdynamik. Sie zeigt die individuellen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit auf und vervollständigt die Daten der Erwerbstätigenstatistik (ETS) und der Erwerbslosenstatistik (ELS). Die AMG umfasst auch die Wanderungen und die natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Todesfälle) und stellt so ein Bindeglied zwischen den Arbeitsmarktstatistiken und den Bevölkerungsstatistiken dar. Die AMG enthält Daten ab 1991. |
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| Zuständige Institution | Bundesamt für Statistik |
| Zuständige Stelle | Arbeit und Erwerbsleben |
| Zuständige Person / Information | Silvia Perrenoud, 032 713 66 32, silvia.perrenoud@bfs.admin.ch |
| Durchgeführt durch | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Gesetzliche Grundlagen | Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992, Artikel 10 |
| Art der Erhebung/Statistik | Synthesestatistik. Die AMG greift auf eine Vielzahl von Quellen zurück. Dazu gehören etwa die Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP), das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) und die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT). Die Gliederung nach Erwerbsstatus erfolgt anhand der ETS bzw. der ELS. Paneldaten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) liefern die Information über die Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit. |
| Gesamtheit und Einheit |
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| Erfasste Merkmale |
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| Regionalisierungsgrad | Schweiz |
| Referenzperiode | Kalenderjahr |
| Periodizität | jährlich |
| Verfügbar seit | 1991 |
| Qualität der statistischen Informationen | Die AMG stützt sich auf verschiedene Quellen, so dass es nicht möglich ist, die statistische Zuverlässigkeit der Ergebnisse genau zu bestimmen. Die Tatsache, dass die Hauptquelle der AMG eine Stichprobenerhebung (SAKE) ist, wird jedoch bei der Publikation der Ergebnisse beachtet, indem der Detailliertheitsgrad der Gliederungen begrenzt wird. |
| Revision | Dezember 2002 (rückwirkende Anpassung bis 1991) |
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
