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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen (SPV)Steckbrief

Kurzbeschreibung Die Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen gibt Auskunft über die den Polizeibehörden für Strassenverkehrs-, Geschwindigkeits- sowie Atemalkoholkontrollen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Sie liefert Grundlagen für die Ausrichtung und Beurteilung der Politik im Bereich der Einhaltung der Strassenverkehrsregeln.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Kriminalität und Strafrecht
Zuständige Person / Information
Information PKS, pks@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1). Freiwillige Erhebung.
Art der Erhebung/Statistik Vollerhebung bei den Polizeibehörden
Gesamtheit und Einheit Die Grundgesamtheit besteht einerseits aus den Personal- und Materialressourcen der Polizeibehörden in der Schweiz für Geschwindigkeits- und Atemalkoholkontrollen. Andererseits werden alle von den Polizeien vorgenommenen Geschwindigkeits- und Atemalkoholkontrollen erfasst.
Erhebungseinheiten sind die (kantonalen und kommunalen) Polizeien.
Erfasste Merkmale Die Polizeien liefern aggregierte Daten für die drei Teilerhebungen:

1. Personal- und Materialressourcen für die Verkehrskontrollen (RES):
  • in Strassenverkehrskontrollen investierte Personenstunden (Kontrollen von fahrenden oder parkierten Fahrzeugen sowie Kontrollen an der Front oder für administrative Aufgaben)
  • Anzahl Alkoholtestgeräte und Geschwindigkeitsmesssysteme

2. Geschwindigkeitskontrollen (GES):
  • Anzahl durchgeführter Geschwindigkeitskontrollen
  • Anzahl Kontrollstunden
  • Anzahl kontrollierter Fahrzeuge
  • Anzahl Geschwindigkeitsübertretungen (mit/ohne Verzeigungen, Total)
  • nach Messsystem (Radar auf Dreifuss oder in fahrendem Wagen, Laser, stationäre Messgeräte)
  • nach Standort der Kontrollen (innerorts, ausserorts, Autobahn)

3. Atemalkoholkontrollen (ALK):
  • Zeitpunkt der Kontrollen (Datum, Tag/Nacht)
  • Anzahl angehaltener/betroffener Fahrzeuge
  • Anzahl verweigerter Alkoholkontrollen
  • Anzahl nicht durchgeführter Tests
  • Anzahl getesteter Lenker/innen
  • Messergebnisse (0‰, 0‰-0.49‰, 0.5‰-0.79‰, 0.8‰ und mehr)
  • nach Kontrolltyp (nach einem Unfall, nach auffälligem Fahrverhalten, bei Geschwindigkeitskontrollen mit Anhalteposten, bei anderen Kontrollen mit Anhalteposten)
Regionalisierungsgrad Schweiz
Referenzperiode
  • Ressourcenerhebung und Geschwindigkeitskontrollen: Kalenderjahr
  • Atemalkoholkontrollen: ein Monat (Juni)
Zeitpunkt Durchführung
  • Ressourcenerhebung und Geschwindigkeitskontrollen: in den ersten Monaten nach dem abgelaufenen Jahr
  • Atemalkoholkontrollen: von Mai bis August
Periodizität • Ressourcen und Geschwindigkeitskontrollen: jährlich
• Atemalkoholkontrollen: alle 2 bis 3 J.
Verfügbar seit
  • Ressourcenerhebung und Geschwindigkeitskontrollen: 2000
  • Atemalkoholkontrollen: 2001
Publikation der Ergebnisse in der Regel 5 Monate nach Erhebungsbeginn
Berichtigung von Ergebnissen Als definitiv bezeichnete Ergebnisse können - unter gewissen Voraussetzungen - rückwirkend korrigiert werden.
Qualität der statistischen Informationen Da die Erhebungen zurzeit freiwillig sind, können weder die Vollständigkeit noch die Richtigkeit der Informationen garantiert werden.
Letztes Update 14.12.2011
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
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