Das Kriterium des «regulären» Arbeitsmarktes (auch «erster Arbeitsmarkt» genannt) darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Menschen mit Behinderungen im Rahmen geschützter, ihren Möglichkeiten angepasster Strukturen produktive Arbeit leisten. Dies ist besonders bei Personen in Institutionen der Fall, die in institutionseigenen, geschützten Werkstätten tätig sind.
Auch wenn immer noch viele dieser Werkstätten hauptsächlich beschäftigungstherapeutisch ausgerichtet sind (was aber eine gewisse Produktion nicht ausschliesst), so tendieren immer mehr unter ihnen zu einer marktorientierten Strategie, was eine gewisse Produktivität und die Einhaltung von Unternehmensführungsregeln voraussetzt. Die Arbeit in geschützten Werkstätten ähnelt somit immer mehr einer «richtigen» Erwerbstätigkeit, wenngleich der Arbeitsplatz, die Betreuung und der Lohn den besonderen Bedürfnissen der dort arbeitenden Personen Rechnung tragen. Durch diesen Ansatz zeichnen sich auch unabhängige geschützte Werkstätten und andere Formen von sozialen Unternehmen aus, die eine «Berührungszone» zwischen erstem und zweitem Arbeitsmarkt darstellen.
Werkstätten in sozialmedizinischen Institutionen
Die weiter unten aufgeführten Daten zur Arbeit in geschützten Werkstätten beschränken sich auf Werkstätten, die direkt an Wohnheimen (Institutionen mit Beherbergungsplätze) angegliedert sind.
Institutionen für Menschen mit Behinderungen bieten 13 673 Arbeitsplätze in geschützten Werkstätten an (Werte 2013). Dazu kommen 947 Arbeitsplätze in anderen Institutionstypen. Die Anzahl Arbeitsplätze hat seit 2006 (Einführung der revidierten Erhebung) stark zugenommen, namentlich im Bereich der Suchtbehinderungen. Die Plätze in unabhängigen geschützten Werkstätten oder in Unternehmen werden nicht erfasst.
Verfügbare Plätze in geschützten Werkstätten
2007
2009
2011
2013
Institutionen für Menschen mit Behinderungen
11 585
12 396
13 079
13 673
Institutionen für Suchtkranke
255
353
338
468
Institutionen für Personen mit psychosozialen Problemen
309
452
422
479
Total
12 149
13 201
13 839
14 620
Nur Werkstätten, die an Wohnheimen angegliedert sind.
Quelle: BFS – Statistik der sozialmedizinischen Institutionen
Im Jahr 2013 arbeiteten 18 122 Klientinnen und Klienten aller Altersstufen (die Mehrheit als Externe) in Werkstätten, die einer Institution für Menschen mit Behinderungen, für Suchtkranke oder für Personen mit psychosozialen Problemen angeschlossen sind. Die Zahl der Arbeitenden steigt seit 2007. 51% waren Personen mit einer geistigen Behinderung und 90% bezogen eine IV-Rente.
Klientinnen und Klienten in geschützten Werkstätten
2007
2009
2011
2013
Total
14 252
15 206
16 968
18 122
Altersgruppe
15–64 Jahre
13 879
14 851
16 581
17 701
65 Jahre und mehr
359
352
385
420
Geschlecht
Frauen
5862
6203
6996
7566
Männer
8388
9003
9972
10 556
Hauptbehinderung
Körperliche Behinderung
1331
1497
1508
1667
Psychische Behinderung
4175
4618
5292
5837
Geistige Behinderung
7854
8070
8839
9216
Behinderung der Sinnesorgane
258
261
320
372
Suchterkrankungen
303
360
451
555
Eingliederungsprobleme
160
175
229
167
Andere / Unbekannt
171
225
329
308
Invalidenrente
Mit IV-Rente
13 028
13 864
15 276
16 262
Ohne IV-Rente
765
773
1234
1263
Unbekannt
459
569
458
597
Betriebstyp
Institutionen für Menschen mit Behinderungen
13 110
13 871
15 582
16 409
Institutionen für Suchtkranke
563
662
729
886
Institutionen für Personen mit psychosozialen Problemen
579
673
657
827
Betreuungsverhältnis
Interne
5585
5809
6273
6320
Externe
8667
9397
10 695
11 802
Nur Werkstätten, die an Wohnheimen angegliedert sind. Eine Person kann mehreren Klientinnen bzw. Klienten entsprechen, wenn sie während mehreren Zeiträumen desselben Jahres betreut wurden.Die Ergebnisse pro Klientin bzw. Klient werden somit von der Anzahl und der Dauer der Betreuungseinheiten beeinflusst.
Quelle: BFS – Statistik der sozialmedizinischen Institutionen
In 2013 leisteten die in geschützten Werkstätten tätigen Klientinnen und Klienten insgesamt 23,5 Millionen Arbeitsstunden, das heisst 27,0 Stunden pro Klientin bzw. Klient und Woche.
Bezahlte Arbeitsstunden in geschützten Werkstätten
2007
2009
2011
2013
Total (in Millionen)
18.8
20.3
22.3
23.5
Institutionen für Menschen mit Behinderungen
18.1
19.5
21.4
22.3
Institutionen für Suchtkranke
0.4
0.5
0.5
0.6
Institutionen für Personen mit psychosozialen Problemen
0.4
0.4
0.4
0.5
Arbeitsstunden pro Klientin/Klient1
Pro Jahr
1321
1337
1316
1298
Pro Woche2
27.5
27.9
27.4
27.0
Nur Werkstätten, die an Wohnheimen angegliedert sind. 1 Interne und Externe Klientinnen und Klienten. Eine Person kann mehreren Klientinnen bzw. Klienten entsprechen, wenn sie während mehreren Zeiträumen desselben Jahres betreut wurden. Die Ergebnisse pro Klientin bzw. Klient werden somit von der Anzahl und der Dauer der Betreuungseinheiten beeinflusst. 2 Jahreswert dividiert durch 48 Wochen.
Quelle: BFS – Statistik der sozialmedizinischen Institutionen
IV-unterstützte Beschäftigung
Im Jahr 2014 nahmen 10 210 Personen eine oder mehrere Massnahmen der Frühintervention und 4653 Personen eine oder mehrere Integrationsmassnahmen in Anspruch. Diese Massnahmen waren 2008 im Rahmen der 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) eingeführt worden. Ziel der neuen Instrumente ist der Verbleib im Erwerbsleben und die berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
In diesem Indikator sind Menschen mit Behinderungen als Klientinnen und Klienten von sozialmedizinischen Institutionen oder als Leistungsbezügerinnen und -bezüger der Invalidenversicherung definiert.
Die Klientinnen und Klienten von sozialmedizinischen Institutionen, die Leistungsbezügerinnen und -bezüger der Invalidenversicherung und die Menschen mit Behinderungen gemäss Definition in den Indikatoren zur Gleichstellung bilden drei einzelne Gruppen, die sich nur teilweise überschneiden.
Als 1. Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der freien Wirtschaft. Im Gegensatz dazu versteht man unter dem 2. Arbeitsmarkt jenen, der geschützte Arbeitsplätze bietet.
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