Der Zugang zu Schul- und Berufsbildung ist ein Grundrecht für jeden Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist dieses Recht nicht immer einfach umzusetzen. Die Souveränität der Kantone im Bildungsbereich führt zu verschiedenen Lösungsansätzen. Ein grosser Unterschied besteht namentlich zwischen den Kantonen, die Kinder mit Behinderungen in spezialisierten Institutionen aufnehmen, und den Kantonen, die die Integration in Standardschulklassen fördern.
Obschon die Konfrontation mit anderen Kindern für Kinder mit Behinderungen schwierig sein kann, bietet ihre Integration in Regelschulen den Vorteil, dass ihre Sozialisierung gefördert wird, d.h., die Kinder lernen Normen, Bräuche und kulturelle Referenzen von Kindern in ihrem Alter und von Erwachsenen in ihrem Umfeld. Die Sozialkompetenzen, die sie dabei entwickeln, sind ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und eine vollständige Teilnahme an der Gesellschaft im Erwachsenenalter.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei der Grundausbildung betrifft ausschliesslich Kinder und Jugendliche.