Ausländische Bevölkerung

Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz wohnen, jedoch nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Ihr Aufenthalt in der Schweiz ist durch verschiedene Anwesenheitsbewilligungen geregelt, die zu unterschiedlichen Aufenthaltsdauern berechtigen. Je nach Anwesenheitsbewilligung und effektiver Aufenthaltsdauer in der Schweiz zählen ausländische Staatsangehörige zur ständigen bzw. nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung.

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung ist die Referenzbevölkerung der Bevölkerungsstatistik.

Die nichtständige ausländische Wohnbevölkerung umfasst die Ausländerinnen und Ausländern, die erst kürzlich in die Schweiz gekommen sind oder sich nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten.

Die verschiedenen Anwesenheitsbewilligungen und Ausweise sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration sowie im Asylgesetz beschrieben. Sie werden von den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden gewährt.

Die folgenden Seiten bieten zwei Perspektiven, eine im Längsschnitt und eine im Querschnitt.

Die Querschnittsanalyse bezieht sich auf die ständige ausländische Wohnbevölkerung und beschreibt sie zu einem bestimmten Zeitpunkt, in diesem Fall am Ende eines Kalenderjahres. Sie zeigt, dass mehr als ein Viertel der in der Schweiz lebenden Menschen Ausländerinnen oder Ausländer sind. Die meisten besitzen die Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes und verfügen über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Weiterführende Informationen: Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung

Die Längsschnittanalyse bezieht sich auf die ausländische Bevölkerung, die sich ständig oder nicht ständig in der Schweiz aufhält, und betrachtet somit beide Bevölkerungsgruppen. Sie untersucht über einen längeren Zeitraum hinweg eine Kohorte, d.h. eine Gruppe von Personen, die im Laufe eines Jahres ein und dasselbe demografische Ereignis erlebt haben. Mit der Längsschnittperspektive lassen sich somit die aufenthaltsrechtlichen Werdegänge von Personen nachvollziehen, die in die Schweiz eingewandert sind. Von den Ausländerinnen und Ausländern, die 2011 eingewandert sind und sich bis 2021 ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben, erhielten in diesem Zeitraum die meisten eine längerfristige Anwesenheitsbewilligung.

Weiterführende Informationen: Statuswechsel

Weiterführende Informationen

Gesetze

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und Migration
Espace de l'Europe 10

CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/auslaendische-bevoelkerung.html