Masterplan Open Government Data 2024-2027

Die Publikation offener Verwaltungsdaten fördert die Transparenz, Partizipation und Innovation in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Verwaltungseinheiten des Bundes setzen diese Grundsätze auf nachhaltige und sichere Weise um, indem sie schrittweise ihre Daten unentgeltlich, zeitnah sowie in offenen und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung stellen. Um diese Ziele zu verfolgen und zu unterstützen, hat die Geschäftsstelle Open Government Data (OGD), die im Bundesamt für Statistik (BFS) angesiedelt ist, den Masterplan Open Government Data 2024–2027 (OGD-Masterplan) ausgearbeitet. Dieser legt die Aktivitäten im Bereich der offenen Verwaltungsdaten bis 2027 fest.

Mit Inkrafttreten des EMBAG wird das Prinzip open by default, das bereits Teil der Open-Government-Data-Strategie 2019–2023 (OGD-Strategie) war, rechtlich verankert. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft. Nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist muss die Bundesverwaltung alle ihre Daten als OGD veröffentlichen. Auf die OGD-Strategie folgt ein Massnahmenplan (OGD-Masterplan 2024–2027), der die Bundesverwaltung bei der Umsetzung von Artikel 10 EMBAG in Bezug auf offene Verwaltungsdaten unterstützt und die Stossrichtungen der OGD-Strategie fortsetzt.

Der OGD-Masterplan enthält die Stossrichtungen, Ziele und Massnahmen im Bereich offene Verwaltungsdaten und definiert die Prioritäten bei der Umsetzung durch die Bundesverwaltung. Die Veröffentlichung und Nutzung von OGD wirft neue Fragen auf und erfordert entsprechende Verantwortlichkeiten (beispielsweise in Bezug auf Recht, Ethik, Gouvernanz). Mit den Massnahmen des OGD-Masterplans wird diesen Rechnung getragen. Zudem stärkt die Geschäftsstelle OGD ihre Rolle als Anlaufstelle im Bereich offene Verwaltungsdaten. Sie unterstützt die Nutzung und Veröffentlichung offener Daten sowie Instrumente für die automatische Informationsverarbeitung. Der OGD-Masterplan dient als Referenzdokument für die Kantone, Gemeinden und staatsnahen Betriebe, die aufgefordert sind, die Bereitstellung öffentlicher Verwaltungsdaten zu fördern.

Um die Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung von Artikel 10 EMBAG zu unterstützen, wurden fünf Stossrichtungen mit entsprechenden Massnahmen definiert. Diese Stossrichtungen sollen helfen, sich mit wichtigen OGD-Grundsätzen wie open by default und open by design vertraut zu machen sowie die Zusammenarbeit, den Austausch und die Vernetzung der OGD-Gemeinschaft zu fördern und so im Rahmen der rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorgaben das volle Potenzial von OGD auszuschöpfen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Schaffung von Synergien mit dem Bereich Datenforschung und -wissenschaft gelegt. Die Umsetzung des OGD-Masterplans soll dazu beitragen, dass die Schweiz im Bereich der OGD international kompatibel und wettbewerbsfähig bleibt.

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